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OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 120, § 123, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5; AuslG § 84 Abs. 2; ZPO § 182; SächsVwZG § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatzzustellung durch Niederlegung; Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzinteresse im Beschwerdeverfahren gegen die unterlassene Entscheidung über einen einstweiligen Antrag auf Akteneinsicht; Verdeckter Teilbeschluss; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 24.08.2000 - 5 K 1081/00
- OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 550
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00
Der Senat vermag schließlich auch nicht zu erkennen, dass dem Antragsteller wegen der zunächst nicht gewährten Akteneinsicht ein materieller Rechtsverlust erwachsen wäre, der im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Zulassung seiner Beschwerde erfordern würde (siehe dazu: BVerfG, Beschl. v. 24.10.1990, NJW 1991, 415). - OVG Sachsen, 10.05.2001 - 3 B 100/01
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00
Hat der Antragsteller demnach aber kein rechtlich schützenswertes Interesse, sein auf die Gewährung von Akteneinsicht gerichtetes Begehren weiterzuverfolgen, dann hat er auch kein berechtigtes Interesse an der Zulassung der Beschwerde, um dieses (erledigte) Rechtsschutzbegehren geltend zu machen (SächsOVG, Beschl. v. 10.5.2001, 3 B 100/01). - AG Dieburg, 04.11.1986 - 20 C 906/86
Anfechtung mit dem Ziel der Feststellung der Unehelichkeit des Kindes; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00
Maßgebend hierfür ist vielmehr, ob dieser Entschluss für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter erkennbar ist (BGH, Urt. v. 27.10.1987, NJW 1987, 713).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2018 - 15 E 644/18 vgl. insofern BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 -, juris Rn. 10; OVG M.-V., Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 1 L 193/07 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 7 ME 35/05 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 3 BS 284/00 -, juris Rn. 3 f.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung
Eine Ersatzzustellung ist aber auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies der Fall ist, und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.05.2005 - 7 ME 35/05 -, NVwZ-RR 2005, 760; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.07.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - NJW-RR 1992, 700 - jeweils zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 7 ME 35/05
Anschein; Beweiskraft; Ersatzzustellung; Niederlegung; Rechtsschein; Wohnung; …
Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post ist auch dann wirksam, wenn zwar nicht zweifelsfrei feststeht, ob der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt, er aber in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, dass dies (noch) der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.11.1991 - 9 W 72/91 -, NJW-RR 1992, 700; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.7.2001 - 3 BS 284/00 -, NVwZ-RR 2002, 550) und damit zugleich verhindert hat, dass dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird und dort Zustellungen bewirkt werden können. - VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 30/10
Gebühr für Außerbetriebsetzung, gebührenrechtlicher Veranlasser, keine Zurechnung …
OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.10.2007, wie vor; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.05.2005, 7 ME 35/05, NVwZ-RR 2005, 760; OVG Bautzen, Beschluss vom 05.07.2001, 3 BS 284/00, NVwZ-RR 2002, 550; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.1991, NJW-RR 1992, 700 - jeweils zitiert nach Juris.